Dienstag, 5. März 2024

Lübecker Rat

 1) Einleitung

Vor über 800 Jahren, im Jahr 1201 wurden erstmals die Ratsherren der Stadt Lübeck in einer Urkunde erwähnt. Das Referat beschäftigt sich mit den persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Verflechtungen des Lübecker Rats. Hierbei steht insbesondere das 13. Jahrhundert im Fokus.

Seit Beginn des 13. Jahrhunderts erweiterte der Rat kontinuierlich seine Befugnisse und rückte an die Spitze der Stadt. Verwaltung, Organisation und Führung Lübecks gingen vom Rat aus. Weite Teile des städtischen Lebens wurden direkt oder indirekt von den Entscheidungen der Ratsmitglieder geprägt.

 Die Funktion des Rates war nicht nur auf innere Angelegenheiten der Stadt beschränkt sondern auch auf die äußeren: So wurde die Unabhängigkeit Lübecks von fremden Einflüssen gesichert und ausgebaut. Die Ratsmitglieder verhandelten und schlossen nicht nur Verträge für die Stadt aus, sondern reisten auch zu Königen und Fürsten.

 

2) Quellenlage

 

„Die Quellen aus Lübeck und Norddeutschland geben über personen- und standesgeschichtliche Fragen für das späte 12. und das beginnende 13. Jahrhundert fast keine Auskunft.“[1] Im Zeitraum bis 1400 nimmt sowohl die Anzahl als auch das Spektrum der Quellen stark zu.[2] Zum untersuchenden Zeitraum, d.h. dem 12. und 13. Jahrhundert sind nur wenige Urkunden überliefert. „Gerade zu Fragen nach Stellung, Kompetenzen und Selbstverständnis des Rates stellen die Urkunden die entscheidene Quellengatung dar.“[3]

Hingegen liegen Ende des 14. Jahrhunderts Stadtbücher, Testamente, Hanserezesse, Pfundzoll-Listen und weitere Quellen in einem solchen Umfang vor, dass eine gezielte Auswahl notwendig wird.[4] „Aus allen erhaltenen schriflichen Quellen zur Geschichte der Bürgerbeteiligung spricht das Selbstverständnis des Rates.“[5] Da also alle Urkunden aus der zu untersuchenden Zeit über den Lübecker Rat aus dem Umfeld von diesem stammen, und da es keine Quellen ausserhalb  der offiziellen Chroniken gib, ergibt sich somit keine rein objektive Darstellung der eigentlichen Historie.

 

„Je höher der soziale Stand eines Mannes war, desto größer war die Chance, daß er in eine politische Funktion gewählt wurde; das erhöhte wiederum die Chance im Verwaltungs- oder diplomatischen Schrifgut festgehalten zu werden.“[6] Die ausschliesslich wohlhabenen Ratsmitglieder sind somit weitestgehend chronologisch erfasst, selbst aus der Frühphase des Rates zu Beginn des 13. Jahrhunderts.

 

Während meiner Recherchen über den Lübecker Rat habe ich Texte von A. Graßmann, R. Hammel-Kiesow, B. Pütter, K. Wried, M. Lutterbeck, R. Demski, J. Klöcking, C. Wehrmann sowie diverse Internetartikel gelesen, wobei ich feststellen musste, dass nur Hammel-Kiesow, und Lutterbeck eine ausführliche Beschreibung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Lübecker Rates im 12. und 13. Jahrhundert verfasst haben. Lutterbeck ist der einzige mir bekannte Autor, der einen Einblick in persönlichen Verhältnisse des Lübecker Rates zu dieser Zeit gibt.

 

3) Forschungsstand

 

„Vor dem Hintergrund eines allgemeinen Interesses an der Ausbildung der mittelalterlichen Ratsverfassung reicht vor allem die Rechtsgeschichtliche Beschäftigung mit dem Lübecker Rat bis ins 19. Jahrhundert zurück.“[7] „Auch Fragen der Zusammensetzung, der Ergänzung und der Geschäftsführung des Lübecker Rats von den Anfängen bis in 19. Jahrhundert sind bereits thematisiert worden.“[8] „Dabei wird jedoch die vergleichsweise quellenarme Zeit bis Ende des 14. Jahrhunderts zusammen mit späteren Jahrhunderten behandelt, so dass die besonderen Verhältnisse der frühen Jahrhunderte nur wenig Raum finden.“[9]

„Von der Frühzeit bis hin zu den jüngsten Arbeiten werden sehr oft Fragestellungen berührt, die direkt mit dem städtischen Führungsgremium und seiner personellen Ausgestaltung zusammenhängen, doch herrscht in Bezug auf die Zusammensetzung des Rats als der Schaltstelle der Stadtgesellschaft eine Forschungsflaute, denn Grundlagenforschung ist hier mit der Ausnahme einiger kleinerer Beiträge seit dem Erscheinen von Fehling im Jahr 1925 nicht mehr betrieben worden.“[10]

Zwei dieser „kleineren“  aufschlussreichen Beiträge sind von Rolf Hammel-Kiesow und wurden 1998 und 2000 in der Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde veröffentlicht. „Rolf Hammel-Kiesow hat in den ersten beiden Teilen seines Forschungsberichts zur Stadtgeschichtsforschung darauf aufmerksam gemacht, dass eine Anwendung der neuen Erkenntnisse und Methoden für die frühe Lübecker Geschichte noch aussteht.“[11] Scheinbar hat sich Michael Lutterbeck  den Aufruf von Hammel-Kiesow zu Herzen genommen und die neuesten Erkenntnisse in seinem  2002 erschienenden Buch aufgegriffen und eingearbeitet.

 

4) Wirtschaftliche und soziale Verhältnisse

 

Die persönlichen wirtschaftlichen beeinflussten die Mitgliedschaft im Rat in mehrfacher Hinsicht. „So blieb einem großen Teil der Bürgerschaft die Aufnahme in den Rat von vornherein verwehrt, denn Handwerker waren spätestens seit dem Ende des 13. Jahrhunderts von der Wahl in den Rat ausgeschlossen und schon während des 13. Jahrhunderts lassen sich keine Handwerker im Rat nachweisen.“[12] Die gesellschaftlichen Unterschiede zwischen Handwerkern und Räten war von Anfang an sehr groß.[13] „Die Spannungen zwischen beiden Gruppen stiegen in dem Maße, in dem das Selbstbewusstsein der Mitglieder der handwerklichen Ämter wuchs und die traditionelle Machtverteilung zunehmend in Frage stellte.“[14] „Insofern sind die Gebetsverbrüderung der Lübecker Ratsherren und ihrer Familien mit den Mönchen von Doberan i. J. 1243 und die Fälschung der Ratswahlordnung auf den Namen Heinrich des Löwen vom Ende des 13. Jahrhunderts keine Zeugnisse einer Absetzbewegung ehemals gleichgestellter Genossen von ihren Mitbürgern, sondern sie belegen die bruderschaftliche und rechtliche Fixierung des althergebrachten Unterschieds der Stände, der durch die ökonomischen und sozialen Veränderungen im Laufe des 13. Jahrhunderts in Frage gestellt worden war.“[15]  Es sollte also kein neues autoritäres Herrschaftsgerüst entstehen, sondern eine bürgerliche Führung von und über grundsätzlich  gleichberechtigte Stadtbürger. „Bereits seit den 20er Jahren des 13. Jahrhunderts legitimierte der Lübecker Rat in der Nachfolge des christlichen Herrschers seine Stellung in der Stadt als christliche: er sorgte für die Niederlassung der Konvente der Franziskaner und Dominikaner; durch die Gründung des Heilig-Geist-Hospitals 1227 stellte er seine Kompetenz bei der Versorgung der Armen, Alten und Kranken unter Beweis und zu 1231 ist der Plan überliefert, die adeligen Benediktinermönche des Johannesklosters nach Cismar zu verlegen, was dann 1245 mit finanzieller Unterstützung des Rates auch erfolgte; an ihre Stelle traten Zisterziensernonnen, in deren Kloster der Rat entgegen den Absichten Bischofs und des Domkapitels bald Einfluss gewann.“[16] Die Lübecker gaben sich traditionell christlich, um auf der einen Seite der Kirche keine Angriffspunkte zu bieten und andererseits deren Einfluss auf die Politik und den Handel zu minimieren. „Der Rat und Bürger gemeinsam formten die geistlichen Institutionen der Stadt, wie sich besonders an den in den Testamenten festgelegten Legaten erkennen lässt.“[17]  Durch Erberlasse wurden somit kirchliche Einrichtungen von bürgerlicher Seite unterstützt und finanziert. „Die Klöster hatten ihre Funktion als kultische Mittelpunkte: Das Johanniskloster diente der Versorgung von Witwen und Töchtern führender Bürger, die durch ihr Gebet das Wohl ihrer Familien und der Stadt fördern sollten.“[18] Trotz der auf Handel und Gewinn ausgerichteten Politik des Rates und der Bürgerschaft spielte die Spiritualität scheinbar eine wichtige Rolle. Das Burgkloster erinnerte durch seine Gründunglegende an den für die städtische Freiheit grundlegenden Sieg über König Waldemar II. von Dänemark und darüber hinaus daran, dass jeder Feind der Stadt besiegt werden konnte.[19]    

 

„Die führenden Familien und die Zirkelgesellschaft stellten sich im Katharinenkloster repräsentativ dar, das auch enge Beziehungen zum Rat im Hinblick auf Prozesse der Verschriftlichung in der Stadt hatte: Franziskaner verfassten Urkunden für den Rat und ihnen war lange Zeit die städtische Geschichtsschreibung übertragen.“[20]  Wie in der Quellenlage beschrieben, zeigt dies den Einfluss des Lübecker Rates auf die Geschichtsschreibung. Anscheinend fälschten die Franziskaner für den Lübecker Rat die Urkunde mit dem sog. „Barbarossaprivileg“, die später von Friedrich I. bestätigt wurde.

 

„Die Bettelorden standen den Bürgern außerdem bei deren Auseinandersetzungen mit Bischof, Domkapitel und Pfarrgeistlichkeit.“[21] „In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstand Streit zwischen ihnen, weil die Bürger selbst entscheiden wollten, von welcher der geistlichen Institutionen sie sich am Tag der Auferstehung wirkungsvolle Unterstützung erhofften; „bei dieser Gemeinschaft wollten sie ihr Grab wählen, um mit ihren Mitgliedern ins Jüngste Gericht zu gehen“.“[22] Dies zeigt den bürgerlichen Willen von der Unabhängigkeit kirchlicher Zwänge. „Der Streit wurde 1280 in Rom beigelegt: Die Bürger erhielten das freie Begräbnisrecht, die Exequien aber mussten in der jeweiligen Pfarrkirche abgehalten werden.“[23]

 

Diejenigen Ratsherren, für die Quellen auf ihre Tätigkeit hinweisen, sind zumindest zeitweise  Kaufleute gewesen.[24] Ein großer Teil der Kaufleute im Rat nahm dabei auch nach der Wahl engagiert am Handel teil.[25] Dies lag höchstwahrscheinlich daran, dass Rats- und Bürgermeisteramt Ehrenämter ohne eigentliche Gehälter waren.

 

Jedoch gab es Aufwandentschädigungen in Form von Naturalleistungen oder Geld.[26] „Nach jeder Ratssitzung wurde den Ratsherren Wein aus dem Ratskeller kredenzt, häufig fanden für sie feierliche Essen statt.“[27]

 

Die Ratsmitglieder beteiligten sich an Gesellschaften, um so in Zusammenarbeit durch Handel Gewinne zu erzielen. „Mit den Gesellschaften, an denen sich viele Ratsmitglieder beteiligten, entstanden bestimmte Formen der Zusammenarbeit, um im Handel Gewinne zu erzielen.“[28] In der Regel bestanden diese Gesellschaften aus zwei Partnern, die hierarchisch getrennt, unterschiedliche Aufgaben übernahmen. „Da die Ratsherren in der Regel nicht nach außen auftraten und das Handeln dem Mitgesellschafter überließen, fungierten sie hauptsächlich als Anleger, Investoren oder stille Teilhaber und nicht als Kaufleute im eigentlichen Sinne, auch wenn mit dem angelegten Kapital im Handel Gewinne erzielt werden sollten.“[29] Für die Ratsmitglieder kam auch dem Grundbesitz eine bestimmte Bedeutung zu, denn die Wahl in den Rat setzte spätestens seit dem Ende des 13. Jahrhunderts den Besitz eines bebauten Grundstücks innerhalb der Stadt voraus.[30] Ratsmitglieder die ihr Vermögen verspekulierten oder anderweitig verloren, verließen den Rat.

 

„Die Grundlage für die politische Macht war also der Reichtum, aber er wurde es nur, wenn er durch symbolische Formen und Handlungen in symbolisches Kapital überführt wurde.“[31]

„Das ergab die Verpflichtung der Mächtigen zur Freigebigkeit, besonders zugunsten der Armen.“[32] „Die Freigebigkeit blühte ja nicht im Verborgenen, sondern war, wie die vielen Armenspeisungen und die Sorge um die Hausarmen zeigen, ein öffentlicher Akt, ebenso wie die Errichtung eines Testamentes, in denen die größten Legate vermacht wurden, die ebenfalls ein öffentlicher Akt waren.“[33] Es war also für ein -zukünftiges- Ratsmitglied wichtig ein gewisses Ansehen und damit symbolisches kapital anzusammeln, um Wertschätzung von Bürgern und Ratsmitgliedern zu erhalten. Dieses Prestige prägte sich im Gedächtnis der Bevölkerung ein und übertrug sich auf Familie und Nachkommen.   

 

Im Gesamtkontext kann man sagen, dass eine Aufnahme in den Rat oder sogar eine Wahl zum Bürgermeister nicht durch ein bestimmtes Vermögen, Besitzungen oder Tätigkeiten garantiert wurde.[34]

 

5) Persönliche Verhältnisse

 

Viele Ratsmitglieder waren nicht nur alleinig durch die Mitgliedschaft im Rat sondern auch  durch verwandtschaftliche Verhältnisse miteinander verbunden. Zahlreiche heirateten Frauen, deren Brüder oder Väter im Rat saßen. Die Ratsmitglieder bestimmten sich untereinander als Testamentsvollstrecker. „Die Verwandtschaften, Verschwägerungen, Partnerschaften und die Beziehungen, die aus einer gemeinsamen Herkunft resultieren, traten im Rat in vielen Kombinationen und Variationen auf, was aber noch nicht bedeutete, dass jeder mit jedem eng verwandt oder verschwägert war.“[35] Besonders im hier beschriebenen 13. Jahrhundert sind die Verwandtschaftsverhältnisse der Ratsmitglieder nur schwer zu ermitteln.[36] „Obwohl Namen oft im Verwandtschaftsverband weitergegeben wurden, beweist eine Namensgleichheit allein noch keine Verwandtschaft, zumal sich auch in späterer Zeit nicht immer alle Beziehungen eindeutig feststellen lassen.“[37]

 

„Um den Einfluss von Verwandtschaftsbeziehungen zu beschränken, untersagte das lübische Recht, dass Vater und Sohn oder zwei Brüder gleichzeitig dem Rat angehörten.“[38] Es gab jedoch sonst keinen Erlass der sonstige Verwandtschaften oder Verschwägerungen berücksichtigte.[39] Wahrscheinlich wollte man somit auf der einen Seite Verhindern, dass eine Familie zuviel macht erhält, andererseits wollte man unter „sich“ bleiben, d.h. das die Ratsmitglieder meist aus einem Elitär-verwandtschaftlichen Zirkel kamen.

 

„Im Einzelfall beeinflussten die verwandtschaftlichen Beziehungen vielleicht eine Wahl in den Rat, im allgemeinen waren solche Beziehungen aber nicht erforderlich und auch Verbindungen zu mehreren Ratsmitgliedern garantierte noch nicht, selbst in den Rat zu gelangen.“[40]

Die Zahl der Beziehungen variierte bei den einzelnen Mitgliedern stark. „Einige Ratsherren waren schon durch die Eltern und Großeltern mit anderen Ratsherren verwandtschaftlich verbunden, andere Ratsmitglieder knüpften erst spät Verbindungen und wieder andere verfügten kaum über Beziehungen.“[41] Man kann also sagen, dass kaum eine durchgängige Korrelation zwischen Art und Anzahl der Beziehungen sowie Beginn und Verlauf der Ratsmitgliedschaft besteht.

 

6) Fazit

 

Insgesamt kann man sagen, dass weder Einzelaspekte, noch deren Summation, Kriterien für eine Aufnahme in den Rat, bzw. eine erfolgreiche Laufbahn in diesem waren. Insofern die besondere Eignung und Qualität der Persönlichkeit wichtige Aspekte bildeten, so ist es jedoch unklar wie diese bemessen wurden. Weder verwandtschaftliche Verhältnisse noch kaufmännischer Erfolg und der damit verbundene materielle Reichtum stellten den alleinigen Bewertungsmaßstab dar. Eine Kombination vieler verschiedener Faktoren, die nicht immer gleich gewichtet, aber trotzdem in einem Zusammenhang standen, führten unter dem Strich zu einer Aufnahme in den Rat.

Seit den Anfängen des aus einem politischen Machtvakuums zu Beginn des 13. Jahrhunderts gegründeten Rates, prägten fähige Männer die Politik und den Handel der Stadt, und damit die Geschichte Lübecks. Der Rat zeichnete sich durch die Bemühungen und Erfahrungen seiner Mitglieder aus. Obwohl nicht jedem Bürger die Möglichkeit gegeben war, in dem Rat aufgenommen zu werden, so muss man jedoch sagen, dass sogar Neubürger in den Rat und somit auch in einflussreiche Positionen innerhalb von diesem aufsteigen konnten.    

 

U.a. diese, wenn auch recht partielle Offenheit/Durchlässigkeit der städtischen politischen Strukturen, in Kombination mit einem mehr auf streng marktwirtschaftlich - anstatt

dynastisch-pfründisch – organisierten ökonomischen System führte (unter gleichzitiger Einbeziehung von weiteren Faktoren wie Bündnispolitik, geographischer Lage) dazu, dass Lübecks Macht im 12. und 13. Jhd. kontinuierlich wuchs und der Handel zusehends florierte.

 

7) Literaturverzeichnis

 

Graßmann, Antjekathrin: Lübeckische Geschichte, Lübeck 2008

 

Hammel-Kiesow, Rolf: Neue Aspekte zur Geschichte Lübecks: von der Jahrtausendwende bis zum Ende der Hansezeit. Die Lübecker Stadtgeschichtsforschung der letzten zehn Jahre (1988-1997). Teil 1: bis zum Ende des 13. Jahrhunderts, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 78 (1998), S. 47-114.

 

Hammel-Kiesow, Rolf: Neue Aspekte zur Geschichte Lübecks: von der Jahrtausendwende bis zum Ende der Hansezeit. Die Lübecker Stadtgeschichtsforschung der letzten zehn Jahre (1988-1999). Teil 2: „Verfassungsgeschichte“, „Bürger, Rat und Kirche“, „Außenvertretung“ und „Weltwirtschaftspläne“,  in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 80 (2000), S. 9-61.

 

Lutterbeck, Michael: Der Rat der Stadt Lübeck im 13. und 14. Jahrhundert. Politische, personale und wirtschaftliche Zusammenhänge in einer städtischen Führungsgruppe (=Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Bd. 35 Reihe B), hg. v. Archiv der Hansestadt Lübeck 2002.

 

Pütter, Bastian: Der frühe Lübecker Rat - Entstehung, Konsolidierung und

Charakter der Herrschaftsausübung im 12. und 13. Jahrhundert, Köln 2002.

 

 



[1] Hammel-Kiesow, Rolf: Neue Aspekte zur Geschichte Lübecks: von der Jahrtausendwende bis zum Ende der Hansezeit. Die Lübecker Stadtgeschichtsforschung der letzten zehn Jahre (1988-1997). Teil 1: bis zum Ende des 13. Jahrhunderts, in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 78 (1998), S.47-114, S. 66

[2] Vgl. Lutterbeck, Michael: Der Rat der Stadt Lübeck im 13. und 14. Jahrhundert. Politische, personale und wirtschaftliche Zusammenhänge in einer städtischen Führungsgruppe (=Veröffentlichungen zur Geschichte der Hansestadt Lübeck, Bd. 35 Reihe B), hg. v. Archiv der Hansestadt Lübeck 2002. S. 5

[3] Pütter, Bastian: Der frühe Lübecker Rat - Entstehung, Konsolidierung und  Charakter der Herrschaftsausübung im 12. und 13. Jahrhundert, Köln 2002, S. 4

 

 

 

[4] Vgl. Lutterbeck, Michael: a.a.O., S. 5

[5] Pütter, Bastian: a.a.O., S. 6

[6] Hammel-Kiesow, Rolf: Neue Aspekte zur Geschichte Lübecks: von der Jahrtausendwende bis zum Ende der Hansezeit. Die Lübecker Stadtgeschichtsforschung der letzten zehn Jahre (1988-1999). Teil 2: „Verfassungsgeschichte“, „Bürger, Rat und Kirche“, „Außenvertretung“ und „Weltwirtschaftspläne“,  in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Bd. 80 (2000), S.9-61, S. 27

[7] Lutterbeck, Michael: a.a.O., S. 3

[8] ebd.

[9] ebd.

[10] ebd.

[11] Pütter, Bastian: a.a.O., S. 7

[12] Lutterbeck, Michael: a.a.O., S. 170

[13] Vgl. Hammel-Kiesow, Rolf: a.a.O., Bd. 80 (2000) S.27

[14] ebd.

[15] ebd., S. 27/28

[16] ebd., S. 28

[17] ebd.

[18] ebd.

[19] Vgl. ebd.

[20] ebd., S. 29

[21] ebd.

[22] ebd.

[23] ebd.

[24] Vgl.Lutterbeck, Michael: a.a.O., S. 170

[25] Vgl. ebd., S. 170

[26] Vgl. Graßmann, Antjekathrin: Lübeckische Geschichte, Lübeck 2008 S. 227   

[27] ebd., S. 227 

[28] Lutterbeck, Michael: a.a.O., S. 170

[29] ebd.,  S. 170  

[30] Vgl. ebd., S. 171

[31] Hammel-Kiesow, Rolf: a.a.O., Bd. 80 (2000) S.36/37

[32] ebd., S. 37

[33] ebd.

[34] Vgl. Lutterbeck, Michael: a.a.O.,  S. 170

[35] ebd. S.167

[36] Vgl. ebd., S. 167

[37] ebd.

[38] ebd.

[39] Vgl. ebd.

[40] ebd., S. 168

[41] ebd., S. 170

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen